In der Praxis werde ich oft gefragt, ob ein Unternehmer - wie
z.B. ein Reiseveranstalter, eine Werkstatt oder ein anderer Betrieb - AGBs, also
Allgemeine Geschäftsbedingungen haben
muss.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen bei
Vertragsabschluss stellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind also die Bedingungen, unter
denen sich der Benutzer der AGBs einen Vertragsabschluss abschließen möchte. Sie können als
berühmtes Kleingedrucktes vorliegen, oder aber auch groß und leuchtend auf ein Schild
gedruckt werden, wie z.B."Preisreduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen".
Diese Bedingungen sind keine Pflicht, sondern freiwillig. Liegen keine AGBs vor, richtet
sich das Recht nach dem Gesetz.
Dennoch gibt es so viele AGBs weil diese für den Verwender einige Vorteile bieten:
- Die Vertragsverhandlungen werden abgekürzt, weil nicht jeder Punkt des Vertrages zuerst
besprochen und vielleicht noch schriftlich niederelegt werden muss.
- Die Vertragsabschlüsse werden vereinheitlicht. Für sämtliche Verträge gelten die gleichen
Regeln. Kündigungsfristen, Mahngebühren, Zahlungstermine sind stets gleich.
- Der Verwender der AGBs kann (in gewissen Grenzen) das Recht zu seinen Gunsten
beeinflussen, er erspart sich damit Beweisproleme, profitiert von günstigeren Haftungsmaßstäben
kann Fristen und Kündigungsgründe selbst bestimmen.
- Der Verwender kann dem Vertragspartner gegenüber auch die Rechtslage klarstellen, so
dass dieser weiß, woran er ist.
- sofern Gesetzeslücken bestehen, können diese durch AGBs ausgefüllt werden
- gerade im Reiserecht kann der Veranstalter seinen umfangreichen Aufklärungspflichten zum
Teil durch die Gestaltung umfangreicher AGBs nachkommen.
Diese Vorteile eröffnen natürlich auch zahlreiche Mißbrauchsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber ist
diesen durch umfangreiche Vorschriften entgegen getreten. Nicht alles, was in den AGBs steht, ist
damit auch wirksam.
Das Risiko bei unwirksamen AGBs besteht in der Möglichkeit einen Prozess, bei
dem man sich auf seine Vertragsbedingungen gestützt hat, zu verlieren. Größer und vor allem
Kostspieliger ist das Risiko, von einem Konkurrenten, einem Verbraucherschutzbund oder der
Wettbewerbszentrale abgemahnt zu werden. Diese Abmahnung ist häufig mit erheblichen
Anwaltskosten verbunden. Deshalb sollten die AGBs vor der Verwendung ausgiebig geprüft
werden und auch in regelmäßigen Abständen den Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung
angepasst werden.
mehr Rechtsirrtümer | Startseite Rechtsanwalt Berlin Friedrichshain